Der Begriff "gerichtsfest" hat noch keinen Einzug in Gesetze und in die Rechtsprechung gefunden. Er wurde in der Literatur geprägt und ist dort definiert.
Weiterführende Literatur:
"Gerichtsfest" ist eine im Unternehmen vorzufindende Organisation dann, wenn folgendes vorliegt:
Die "Gerichtsfestigkeit" des Unternehmens wird oft durch Integrierte Management Systeme realisiert.
Eine wichtige Eigenschaft einer "gerichtsfesten" Organisation durch Integrierte Management Systeme ist die Möglichkeit der Entlastung/Exkulpation bei Organisationshaftung/Organisationsverschulden durch eine anweisende und nachweisende Dokumentation. Hier muß man auf die Beweislastumkehr vorbereitet sein; wenn man die Entlastungsbeweise nicht erbringen kann, haftet man.
Entsprechende Hinweise zur "gerichtsfesten" Organisation können durch eine spezialisierte Organisationsverschulden-Beratung gegeben werden, die sowohl die rechtliche Anforderung als auch die betrieblichen Erfordernisse kennt.
Die "Gerichtsfestigkeit " des Unternehmens kann - beispielsweise bei der Einbindung in ein Integriertes Management System - durch Kombi-Audits effizient überprüft und weiterentwickelt werden. So ist eine stetige Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation an die aktuellen Verhältnisse gewährleistet.
Die "gerichtsfeste" Organisation schützt den einzelnen Mitarbeiter für den Fall des Falles. Er kann nachweisen, daß er alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um das eingetretene Ereignis zu verhindern. Dieser Aspekt ist für die einzelne Person interessant, für das Unternehmen selbst schafft die "gerichtsfeste" Organisation eine hohe Transparenz der Organisation und erzeugt robuste Prozesse der Kooperation.
Zusammenfassend ermöglicht die "gerichtsfeste" Organisation die Exkulpation der im Unternehmen tätigen Verantwortungsträger sowie - je nach Rechtsform - des Unternehmens selbst.